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   BVerwG, 14.05.2010 - 8 B 86.09   

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https://dejure.org/2010,16960
BVerwG, 14.05.2010 - 8 B 86.09 (https://dejure.org/2010,16960)
BVerwG, Entscheidung vom 14.05.2010 - 8 B 86.09 (https://dejure.org/2010,16960)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Mai 2010 - 8 B 86.09 (https://dejure.org/2010,16960)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 1 Buchst c VermG
    Eigentumsbemächtigung durch Verwalter Voraussetzung für Schädigungstatbestand

  • Wolters Kluwer

    Verwirklichung des Schädigungstatbestandes des § 1 Abs. 1 Buchst. c Vermögensgesetz (VermG) trotz Unterordnung des staatlichen Verwalters unter den rechtsgeschäftlichen Willen anderer an dem Veräußerungsgeschäft notwendig Beteiligter

  • rewis.io

    Eigentumsbemächtigung durch Verwalter Voraussetzung für Schädigungstatbestand

  • ra.de
  • rewis.io

    Eigentumsbemächtigung durch Verwalter Voraussetzung für Schädigungstatbestand

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VermG § 1 Abs. 1 Buchst. c
    Verwirklichung des Schädigungstatbestandes des § 1 Abs. 1 Buchst. c Vermögensgesetz (VermG) trotz Unterordnung des staatlichen Verwalters unter den rechtsgeschäftlichen Willen anderer an dem Veräußerungsgeschäft notwendig Beteiligter

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 24.10.1996 - 7 C 14.96

    Offene Vermögensfragen - Schädigungstatbestand des § 1 Abs. 1 Buchst. c VermG

    Auszug aus BVerwG, 14.05.2010 - 8 B 86.09
    Daran fehlt es, wenn sich der Verwalter dem rechtsgeschäftlichen Willen anderer an dem Veräußerungsgeschäft notwendig Beteiligter unterordnet, wie in dem vom 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts entschiedenen Fall einer bloßen Mitwirkung an dem durch eine Erbengemeinschaft getätigten Verkauf eines Nachlassgegenstandes zum Zweck der Erbauseinandersetzung (Urteil vom 24. Oktober 1996 - BVerwG 7 C 14.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 93).
  • BVerwG, 29.06.1998 - 7 B 442.97

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Begriff der Abweichung -

    Auszug aus BVerwG, 14.05.2010 - 8 B 86.09
    Diese Grundsätze lassen sich, wie der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in dem Beschluss vom 29. Juni 1998 - BVerwG 7 B 442.97 - (Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 155) entschieden hat, auf die ausreisebedingte Veräußerung eines im gemeinschaftlichen Eigentum der Ehegatten stehenden Gebäudes übertragen, wenn daran für den bereits ausgereisten Ehegatten der staatliche Verwalter beteiligt war.
  • VG Berlin, 16.02.2012 - 29 K 21.09

    Rückübertragung von Grundstücken in der ehemaligen DDR

    Gleiches gilt, wenn die Veräußerung auf Grund einer rechtlichen Verpflichtung erfolgte (BVerwG, Urteil vom 16. Juli 1998 - 7 C 39.97 -, Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 159 = juris Rdnr. 16 zur Veräußerung eines Eigenheimes nach Entzug des Nutzungsrechts am volkseigenen Boden), sowie schließlich bei der Mitwirkung des staatlichen Verwalters an einer Erbauseinandersetzung (BVerwG, Beschluss vom 10. November 2004 - 7 B 52.04 -, juris Rdnr. 6 m.w.N.) oder der Aufhebung der ehelichen Vermögensgemeinschaft (BVerwG, Beschluss vom 14. Mai 2010 - 8 B 86.09 -, juris Rdnr. 2 ff. m.w.N.).
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